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Stalking

Was ist Stalking?

Stalking sind immer wiederkehrende maßlose Belästigungen und Bedrohungen, die das Leben der Betroffenen stark belasten und beeinflussen und von diesen weder gewünscht noch kurzfristig zu stoppen sind. Die Tatbestände reichen von Psychoterror, Verfolgung und Auflauern über Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung.

Wie kann ich mich wehren?

Grundsätzlich haben Betroffene zwei Möglichkeiten, rechtlich gegen Stalker vorzugehen:

1. Zivilrechtlicher Schutz:
Nach §1 des Gewaltschutzgesetzes kann durch eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage eine Schutzanordnung erwirkt werden (ein sog. Annäherungsverbot).

 

2.  Strafrechtlicher Schutz:
Seit dem 01.04.2007 gibt es nach §238 StGB ein eigenes Stalkinggesetz, in Deutschland Nachstellen genannt. Einige Handlungen des Stalkers, wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch erfüllen Straftatbestände, welche bei der Polizei angezeigt werden können. Die Polizei ist verpflichtet, jede Strafanzeige ernst zunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ob sich der Täter strafbar gemacht hat oder nicht, unterliegt letztlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

 

Was kann ich tun?

 

Folgende Verhaltensweisen können Ihnen helfen, Täter in ihre Schranken zu weisen:

  • Sagen Sie dem Stalker nur einmal und unmissverständlich, dass Sie keinerlei Kontakt zu ihm wollen und ignorieren Sie ihn dann völlig ! Jede nachträgliche Reaktion von Ihnen lässt ihn nur weiter hoffen und er bemüht sich noch stärker.

  • Reden Sie mit ihren Nachbarn, Freunden und Kollegen über Ihr Problem - Öffentlichkeit schützt Sie.

  • Dokumentieren Sie in einem Stalking-Tagebuch, wie Ihr Verfolger Ihnen nachstellt: Ort der Nachstellung, Datum, Uhrzeit, Stichworte zum Vorfall. Dieses Tagebuch kann bei Strafantragsstellung der Polizei und Staatsanwaltschaft später als Beweismittel dienen!

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei !

  • Kontaktieren Sie eine kompetente Rechtsanwält*in und seien Sie auf dem Rechtsweg konsequent. Gerne helfen wir Ihnen auch auf der Suche nach einem/r Anwält*in weiter.

  • Wenn der Stalker Sie verfolgt und/ oder in Ihre Wohnung eindringt, benachrichtigen Sie die Polizei über den Notruf 110. Alarmieren Sie, wenn möglich, auch Ihre Nachbarn, damit Sie Zeugen haben !

  • Richten Sie sich bei Ihrem Telefon eine zweite Geheimnummer ein !

  • Verfolgt Sie der Stalker im Auto, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle !

 

Bei Fragen und Beratungswünschen können Sie sich gerne und jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen!


Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie in unserem Flyer oder unter Links.

Frauen helfen Frauen e.V.

Theaterstraße 42
52062 Aachen

Tel.: (0241) 90 24 16

 

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