Bedrohung, Misshandlung, Isolation, Nötigung, Einschüchterung, Stalking, sexuelle Gewalt oder Erniedrigung von Frauen und ihren Kindern sind kein privates Schicksal, sondern eine ernste Verletzung der allgemeinen Grundrechte.

Das seit dem 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz bietet Betroffenen und ihren Kindern Schutz bei häuslicher Gewalt oder ständigen Belästigungen (Stalking). Die von Gewalt bedrohte oder betroffene Frau hat das Recht
eine Schutzanordnung bei Gericht zu beantragen, so dass sie keinen weiteren Angriffen von Seiten des Täters mehr ausgesetzt ist.

 

Das Gewaltschutzgesetz bestärkt!
Bei häuslicher Gewalt kann der Täter von der Polizei bis zu 10 Tage aus der Wohnung verwiesen werden.
Die betroffene Frau kann entscheiden, ob:
und/ oder
 
 
Das Gewaltschutzgesetzt unterstützt!
Dem Täter kann per Strafandrohung untersagt werden
 
 
In unserem Downloadbereich  finden sich Flyer (auch mehrsprachig) zum Thema „Häusliche Gewalt“. Für Adressen und weitere Informationen schauen Sie bitte unter Wissenswertes.