Unsere offenen Sprechzeiten sind


Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag
von
9.00 – 12.00 Uhr.


Zu diesen Zeiten haben Sie die Möglichkeit ohne Termin zu einem Beratungsgespräch in unsere Einrichtung zu kommen. Für einen festen Termin am Nachmittag nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.
 

Erreichbar sind wir unter den oben genannten Zeiten unter

Tel.: 0241 - 90 24 16

Außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wenn Sie langsam und deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie gerne zurück.

 

Themenschwerpunkte unserer Beratungsarbeit

Trennung/Scheidung

Stalking

Häusliche Gewalt

Migrantinnen/Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

 

 

Trennung/Scheidung

Trennung und Scheidung sind für Betroffene häufig mit hohen psychischen und emotionalen Belastungen verbunden, dazu kommen meist materielle und rechtliche Probleme und Unklarheiten.
Eine Trennung bedeutet oftmals sowohl für den Verlassenen als auch für den Verlassenden einen tiefgreifenden Einschnitt, dessen Bewältigung häufig ein schwieriger Schritt ist.
Entscheidungen zu treffen oder Antworten auf Fragen zu finden ist unter Umständen noch problematischer, wenn Sie sich aus einer Gewaltbeziehung lösen wollen oder Kinder im Spiel sind.

Dann ist es wichtig zu wissen:

In der Beratungsstelle können Sie sich entsprechend Ihrer Bedürfnisse fachliche Hilfe und Unterstützung holen.
Wir beantworten gerne Ihre allgemeinen Fragen zu Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Prozess- und Beratungskostenhilfe. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch bei der Suche nach entsprechenden juristischen Fachstellen und/ oder Rechtsanwälte weiter. Frauen, die mit dem Gedanken spielen, eine Trennung zu vollziehen oder „ein offenes Ohr“ suchen, um sich z.B. „klar-zu-werden“, sind uns ebenfalls willkommen.
 
Im Downloadbereich finden Sie unsere vier Flyer zum Thema „Trennung/ Scheidung“ für die Bezirke Stadt Aachen, Eschweiler, Herzogenrath und Monschau.
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben das Dokument herunterzuladen, können Sie dieses auch bei uns in der Beratungsstelle kostenlos erhalten.
Zudem können Sie sich unter Wissenswertes über Internetportale und Anlaufstellen zu Trennung und Scheidung informieren.
 
 

Stalking

Was ist Stalking?

Wörtlich übersetzt bedeutet Stalking „auf die Pirsch gehen“. Damit sind immer wiederkehrende maßlose Belästigungen und Bedrohungen gemeint, die das Leben der Betroffenen stark belasten und beeinflussen und von diesen weder gewünscht noch kurzfristig zu stoppen sind. Die Tatbestände reichen von Psychoterror, Verfolgung und Auflauern über Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzung – im Extremfall sogar zu Mord.
 
Stalking ist keine seltene Ausnahme. Laut Ergebnissen verschiedener Studien sind ca. 12% der Bevölkerung einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen. Die Mehrzahl der Opfer sind weiblich, die Täter zu ca. 85% männlich. Die Handlungen können über Monate und sogar Jahre hinweg andauern, so dass der Alltag der Betroffenen massiven Veränderungen unterliegt. Ca. 18% der Betroffenen wechseln sogar ihren Wohnort und 5% den Arbeitsplatz. Die Opfer leiden häufig unter Angstzuständen, Depressionen, Schlafstörungen und Stress.
 
Wer stalkt?

Stalker sind nicht zu verwechseln mit Menschen, die unter vorübergehenden Liebeskummer oder Zorn nach einer Trennung leiden. Vielmehr bezeichnet Stalker eine Person, deren Verfolgung und Belästigung stetig zunimmt und deren Kontaktstreben in den meisten Fällen dem Ziel dient zum Opfer (wieder) eine Beziehung herzustellen. Meist handelt es sich bei dem Täter um den Ex-Partner. Aber auch das Verlangen einen anderen Menschen psychisch zu terrorisieren und zu schikanieren, weil sich das Opfer z.B. weigert den Wünschen des Täters Folge zu leisten sind Motive für Stalking.  
 
Wie kann ich mich wehren?

Grundsätzlich haben Betroffene zwei Möglichkeiten rechtlich gegen Stalker vorzugehen:

1.   Zivilrechtlicher Schutz:
Nach §1 des Gewaltschutzgesetzes kann durch eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage eine Schutzanordnung erwirkt werden (ein sog. Annäherungsverbot).
 
2.   Strafrechtlicher Schutz:
Seit dem 01.04.2007 gibt es nach §238 StGB ein eigenes Stalkinggesetz, in Deutschland Nachstellen genannt. Einige Handlungen des Stalkers, wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch erfüllen Straftatbestände,  welche bei der Polizei angezeigt werden können. Die Polizei ist verpflichtet, jede Strafanzeige aufzunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ob sich der Täter strafbar gemacht hat oder nicht, unterliegt letztlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. 
 
Was kann ich tun?
 
Folgende Verhaltensweisen können Ihnen helfen Täter in ihre Schranken zu verweisen:

Bei Fragen und Beratungswünschen können Sie sich gerne und jederzeit an uns wenden (Kontakt). Wir helfen Ihnen!
Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie in unserem Flyer oder unter Wissenswertes.
 
 

Häusliche Gewalt

Unter häuslicher Gewalt sind psychische oder physische Gewalttaten zu verstehen, die sich zwischen Menschen ereignen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ob es sich bei dem Täter um den Lebens- oder Ehepartner, Verwandte oder Bekannte handelt spielt dabei keine Rolle.

Häusliche Gewalt wird überwiegend von Männern ausgeübt und reicht von Bedrohung, Misshandlung, Isolation und Nötigung über Einschüchterung, Stalking, sexuelle Gewalt oder Erniedrigung. Wenn Sie oder Ihre Kinder von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, haben Sie das Recht sich dagegen zu wehren!

 
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei, wir unterstützen und beraten Sie kostenlos und unverbindlich unter Einhaltung der Schweigepflicht (Kontakt)!
Weitere Informationen finden Sie unter Interventionsstelle.
 
 

Migrantinnen/ Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Wir möchten Migrantinnen/ Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in ihrem Integrationsprozess unterstützen, indem wir ihnen Möglichkeiten, Pflichten und Rechte in der hiesigen Gesellschaft aufzeigen.
Es ist uns sehr wichtig, die Frauen und Mädchen zu informieren und zu ermutigen Integrations- und Sprachkurse zu besuchen.
 
Neben der Begleitung und Unterstützung von Migrantinnen in fast allen Lebenslagen sind auch besondere Probleme, wie z.B. Zwangsheirat, Ehrenmord und Diskriminierung Themen unserer Beratung.
Durch die interkulturelle Besetzung des Teams bieten wir Beratungen in türkischer, zazakischer, persischer, serbokroatischer, bosnischer, englischer und französischer Sprache an.
 
Im Downloadbereich können mehrsprachige Flyer zu verschiedenen Themen heruntergeladen werden. Diese können Sie auch kostenlos in unserer Beratungsstelle erhalten.